UZIN UTZ TOOLS GMBH & CO. KG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DEN KAUFMÄNNISCHEN VERKEHR

1. Geltungsbereich

(1)  Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Uzin Utz Tools GmbH & Co. KG (nachfolgend  „Uzin  Utz  Tools“)  erfolgen  ausschließlich  auf  Grundlage  dieser Allgemeinen   Geschäftsbedingungen   („AGB“).   Diese   sind   Bestandteil   aller Verträge,  die  Uzin  Utz  Tools  mit  ihren  Vertragspartnern  (nachfolgend  „Kunden“) über  die  von  ihr  angebotenen  Lieferungen  oder  Leistungen  schließt.  Sie  gelten auch  für  alle  zukünftigen  Geschäfte  mit  dem  Kunden,  selbst  wenn  sie  nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2)  Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3)  Sofern  nicht  schriftlich  individuell  anders  vereinbart,  gelten  diese  AGB  für  alle Rechtsgeschäfte ausschließlich. Der Kunde erkennt diese durch Auftragserteilung oder     Annahme     der     Lieferung     an.     Abweichende     Bedingungen     oder Gegenbestätigungen  des  Kunden,  die  von  Uzin  Utz  Tools  nicht  ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn Uzin Utz Tools diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Beratung

(1)  Die    Beratung    von    Uzin    Utz    Tools    erstreckt    sich    als    produkt-    und dienstleistungsbezogene  Beratung  ausschließlich  auf  die  von  Uzin  Utz  Tools erstellten Produkte und Leistungen.

(2)  Darüber hinausgehend berät Uzin Utz Tools den Kunden nur auf ausdrücklichen Wunsch. In unterlassenen Aussagen liegt keine Beratung.

3. Angebot und Vertragsschluss

(1)  Angebotsschreiben von Uzin Utz Tools sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie  nicht  ausdrücklich  als  verbindlich  gekennzeichnet  sind  oder  eine  bestimmte Annahmefrist  enthalten.  Angebotsschreiben  von  Uzin  Utz  Tools  gelten  daher grundsätzlich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und werden erst durch eine schriftliche Bestätigung desselben durch Uzin Utz Tools verbindlich.

(2)  Angaben    in    Prospekten,    Katalogen    und    technischen    Unterlagen    sind unverbindlich;   insbesondere   befreien   sie   den   Kunden   nicht   von   eigenen Prüfungen.

(3)  Angaben von Uzin Utz Tools zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte,  Maße,  Gebrauchswerte,  Belastbarkeit,  Toleranzen  und  technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur  annähernd  maßgeblich,  soweit  nicht  die  Verwendbarkeit  zum  vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen  der  Lieferung  oder  Leistung.  Handelsübliche  Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen  darstellen,  sind  zulässig,  soweit  sie  die  Verwendbarkeit  zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(4)  Grundsätzlich   stellt   der   vom   Kunden   erteilte   Auftrag   das   Angebot   zum Vertragsschluss  dar.  Im  Auftrag  sind  alle  zur  Auftragsdurchführung  relevanten Angaben  zu  machen.  Fehlende,  fehlerhafte  oder  unvollständige  Angaben  gelten als ausdrücklich nicht vereinbart und begründen keinerlei Verpflichtungen von Uzin Utz Tools im Hinblick auf Erfüllungs-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche.

(5)  Aufträge sollen schriftlich erteilt werden, sie können jedoch auch auf Gefahr des Kunden telefonisch oder sonst elektronisch übermittelt werden.

(6)  Die  Annahme  des  Auftrags  durch  Uzin  Utz  Tools  erfolgt  innerhalb  von  10 Arbeitstagen nach Auftragseingang mittels Auftragsbestätigung, sofern nicht eine andere Annahmefrist vorgesehen ist.

(7)  Mit der Auftragsbestätigung durch Uzin Utz Tools gilt der Vertrag, auch wenn deren Inhalt  von  dem  des  Auftrags  abweicht,  als  mit  dem  Inhalt  der  Bestätigung abgeschlossen,  sofern  der  Kunde  der  Auftragsbestätigung  nicht  unverzüglich widerspricht.

(8)  Ergänzungen  und  Abänderungen  der  getroffenen  Vereinbarungen  einschließlich dieser  Allgemeinen  Verkaufsbedingungen  bedürfen  zu  ihrer  Wirksamkeit  der Schriftform.  Mit  Ausnahme  von  Geschäftsführern  oder  Prokuristen  sind  die Mitarbeitenden   von   Uzin   Utz   Tools   nicht   berechtigt,   hiervon   abweichende mündliche   Abreden   zu   treffen.   Zur   Wahrung   der   Schriftform   genügt   die Übermittlung per Telefax.

4. Auftragsfertigungen

(1)  Ist  die  Ware  nach  Zeichnungen,  Mustern  oder  sonstigen  Angaben  des  Kunden herzustellen,   steht   der   Kunde   dafür   ein,   dass   hierdurch   Rechte   Dritter, insbesondere  Patente,  Gebrauchsmuster,  sonstige  Schutz-  und  Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Kunde stellt Uzin Utz Tools von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer etwaigen Verletzung solcher Rechte ergeben, frei. Darüber hinaus übernimmt  der  Kunde  alle  Kosten,  die  uns  dadurch  entstehen,  dass  Dritte  die Verletzung  solcher  Rechte  geltend  machen  und  Uzin  Utz  Tools  sich  hiergegen verteidigt.

(2)  Sollten im Zuge von Entwicklungsarbeiten Ergebnisse, Lösungen oder Techniken entstehen, die in irgendeiner Art und Weise schutzrechtsfähig sind, so ist Uzin Utz Tools  allein  Inhaberin  der  hieraus  resultierenden  Eigentums-,  Urheber-  und Nutzungsrechte  und  es  bleibt  Uzin  Utz  Tools  vorbehalten,  die  entsprechenden Schutzrechtsanmeldungen im eigenen Namen und auf ihren Namen zu tätigen.

5. Änderungen

(1)  Wünscht   der   Kunde   nach   Vertragsschluss   Änderungen   des   Liefer-   oder Leistungsgegenstandes,  so  bedarf  es  hierzu  einer  gesonderten  vertraglichen Vereinbarung.

(2)  Zieht der Kunde einen erteilten Auftrag vor Vertragsschluss zurück, so ist Uzin Utz Tools, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu  machen,  berechtigt,  10%  des  Liefer-  oder  Leistungspreises  für  die  durch  die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn zu  berechnen.  Dem  Kunden  bleibt  der  Nachweis  eines  geringeren  Schadens vorbehalten.

(3)  Bei  einvernehmlichen  Änderungen  des  Auftragsgegenstandes  sind  Liefer-  oder Leistungsfristen bzw. -termine neu zu vereinbaren.

6. Lieferung und Lieferzeit

(1)  Lieferungen erfolgen „ab Werk“ gemäß der Klausel EXW der INCOTERMS 2020.

(2)  Stellt  Uzin  Utz  Tools  für  Lieferungen  und  Leistungen  Fristen  und  Termine  in Aussicht, so gelten diese stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste  Frist  oder  ein  fester  Termin  zugesagt  oder  vereinbart  wurde.  Sofern Versendung  vereinbart  wurde,  beziehen  sich  Lieferfristen  und  Liefertermine  auf den  Zeitpunkt  der  Übergabe  an  den  Spediteur,  Frachtführer  oder  sonst  mit  dem Transport beauftragten Dritten.

(3)  Der  Kunde  ist  zum  Rücktritt  vom  Vertrag  berechtigt,  wenn  die  Nichteinhaltung eines   festen   Liefertermins   durch   Uzin   Utz   Tools   zu   vertreten   und   eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

(4)  Bei einem Versendungskauf von einem Warenwert ab 300,00 € netto erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandkostenfrei.

(5)  Bestellungen  auf  Abruf  werden  nur  mit  Abnahmefristen  angenommen.  Ist  die Abnahmefrist nicht genau bezeichnet, endet sie 12 Monate nach Vertragsschluss. Dabei ist die Ware in ungefähr gleichen Monatsmengen abzunehmen. Erfolgt die Abnahme  innerhalb  des  vereinbarten  Zeitraumes  nicht,  steht  es  Uzin  Utz  Tools frei,  fertiggestellte  Lieferungen  ohne  weiteren  Bescheid  auszuliefern  oder  auf Kosten des Abnehmers einzulagern. Außerdem ist Uzin Utz Tools berechtigt, dem Kunden  eine  Nachfrist  zur  Abnahme  zu  setzen,  verbunden  mit  der  Androhung, dass  wir  die  Abnahme  der  Ware  im  Fall  des  fruchtlosen  Fristablaufes  ablehnen. Verstreicht die Nachfrist dann fruchtlos, kann Uzin Utz Tools unter Aufkündigung der  Lieferverpflichtung  ganz  oder  teilweise  vom  Vertrag  zurücktreten  oder  unter Ablehnung der Lieferung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

(6)  Uzin Utz Tools ist berechtigt, bereits vor vereinbarter Zeit die vereinbarte Lieferung oder Leistung zu erbringen. Teillieferungen oder –leistungen sind zulässig wenna)  die    Teillieferung    für    den    Kunde    im    Rahmen    des    vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,b)  die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist undc)  dem  Kunde  hierdurch  kein  erheblicher  Mehraufwand  oder  zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Uzin Utz Tools erklärt sich zur Übernahme dieser   Kosten   bereit).   Teillieferungen   können   gesondert   abgerechnet werden.

7. Annahmeverzug

(1)  Nimmt der Kunde die Ware aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes zu einem zulässigen/vereinbarten Liefertermin bzw. zum Ablauf der vereinbarten Lieferfrist  nicht  an,  so  kann  Uzin  Utz  Tools  für  jeden  angefangenen  Monat Lagerkosten in Höhe von 0,5%, höchstens jedoch insgesamt 5% des Liefer- oder Leistungspreises, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt  den  Vertragsparteien  unbenommen.  Uzin  Utz  Tools  ist  befugt,  auf  Kosten und Gefahr des Kunden einen geeigneten Aufbewahrungsort zu bestimmen sowie die Liefer- oder Leistungsgegenstände zu versichern.

(2)   Ist Uzin Utz Tools berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, so kann  Uzin  Utz  Tools,  unbeschadet  der  Möglichkeit  einen  höheren  tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Preises als Schadensersatz fordern. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

8. Höhere Gewalt

(1)  Uzin   Utz   Tools   haftet   nicht   für   Unmöglichkeit   der   Lieferung   oder   für Lieferverzögerungen,  soweit  diese  durch  höhere  Gewalt  oder  sonstige,  zum Zeitpunkt    des    Vertragsabschlusses    nicht    vorhersehbare    Ereignisse    (z.B. Betriebsstörungen     aller     Art,     Schwierigkeiten     in     der     Material-     oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen,  Mangel  an  Energie  oder  Rohstoffen,  behördliche  Maßnahmen oder  die  ausbleibende,  nicht  richtige  oder  nicht  rechtzeitige  Belieferung  durch Lieferanten)  verursacht  worden  sind,  die  Uzin  Utz  Tools  nicht  zu  vertreten  hat. Sofern  solche  Ereignisse  Uzin  Utz  Tools  die  Lieferung  oder  Leistung  wesentlich erschweren   oder   unmöglich   machen   und   die   Behinderung   nicht   nur   von vorübergehender  Dauer  ist,  ist  Uzin  Utz  Tools  zum  Rücktritt  vom  Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich  die  Liefer-  oder  Leistungsfristen  bzw.  –termine  um  den  Zeitraum  der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

(2)  Soweit  dem  Kunden  infolge  der  Verzögerung  die  Abnahme  der  Lieferung  oder Leistung  nicht  zuzumuten  ist,  kann  er  durch  unverzügliche  schriftliche  Erklärung gegenüber Uzin Utz Tools vom Vertrag zurücktreten.

(3)  Kann Uzin Utz Tools absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird der Kunde unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dem  Kunden  werden  die  Gründe  hierfür  mitgeteilt  sowie  nach  Möglichkeit  der voraussichtliche Liefertermin genannt.

9. Zahlungsbedingungen

(1)  Sofern  nicht  etwas  anderes  vereinbart  wurde,  verstehen  sich  die  vereinbarten Preise in EURO ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zoll-, Fracht-, Verpackungs-   und   Transportversicherungskosten.   Ein-   und   Ausfuhrabgaben werden  gesondert  berechnet.  Eine  Versicherung  der  zu  versendenden  Ware erfolgt von Uzin Utz Tools nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden.

(2)   Rechnungsbeträge  sind  sofort  ohne  jeden  Abzug  zu  bezahlen.  Maßgebend  für das  Datum  der  Zahlung  ist  der  Eingang  bei  Uzin  Utz  Tools.  Im  Falle  der Nichtzahlung  gerät  der  Kunde  mit  Fälligkeit  ohne  weitere  Mahnung  in  Verzug. Skonti und Rabatte werden nur nach gesonderter Vereinbarung gewährt.

(3)   Die Annahme von Wechseln oder Schecks behält sich Uzin Utz Tools ausdrücklich vor.  Wechsel  und  Schecks  werden  vorbehaltlich  der  Zustimmung  von  Uzin  Utz Tools lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltsloser Gutschrift als Zahlung. Diskontspesen und Wechselkosten trägt der Kunde.

(4)   Bestehen  mehrere  offene  Forderungen  von  Uzin  Utz  Tools  gegenüber  dem Kunden und werden Zahlungen des Kunden nicht auf eine bestimmte Forderung erbracht, so ist Uzin Utz Tools dazu berechtigt festzulegen, auf welche der offenen Forderungen die Zahlung erbracht wurde.

(5)   Bei   Zahlungsverzug,   Stundung   oder   Teilzahlung   ist   Uzin   Utz   Tools   dazu berechtigt,  Verzugszinsen  in  Höhe  von  9  Prozentpunkten  über  dem  jeweiligen Basiszinssatz  zu  fordern  und  weitere  Leistungen  bis  zur  Regulierung  sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhalten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

(6)  Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit des Kunden, z.B. bei  Zahlungsverzug,  schleppender  Zahlungsweise  etc.,  ist  Uzin  Utz  Tools  dazu berechtigt, Vorkasse oder eine geeignete Sicherheitsleistung für die vom Kunden zu erbringende Leistung zu fordern. Ist der Kunde hierzu nicht bereit, so ist Uzin Utz   Tools   dazu   berechtigt,   nach   angemessener   Nachfrist   vom   Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(7)   Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen   solcher   Ansprüche   durch   den   Kunden   ist   nur   zulässig,   soweit   die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(8)  Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur  Zahlung  fällig,  wenn  die  Eröffnung  eines  Insolvenzverfahrens  über  das Vermögen  des  Kunden  beantragt  wird,  der  Kunde  unzutreffende  Angaben  zu seiner   Kreditwürdigkeit   gemacht   hat   oder   sonstige   begründete   Zweifel   an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.

(9)  Soweit  die  Umsatzsteuer  in  der  Abrechnung  von  Uzin  Utz  Tools  aufgrund  von Angaben  des  Kunden  nicht  enthalten  ist  (z.B.  bei  „innergemeinschaftlichen Lieferungen“ i.S.d. §§ 4 Nr.1b i.V.m. 6a UStG) und Uzin Utz Tools nachträglich mit einer  Umsatzsteuerzahllast  belastet  wird  (§ 6a  IV  UStG),  ist  der  Kunde  dazu verpflichtet,  den  entsprechenden  Betrag  an  Uzin  Utz  Tools  zu  entrichten.  Diese Pflicht    besteht    unabhängig    davon,    ob    Uzin    Utz    Tools    Umsatzsteuer,

Einfuhrumsatzsteuer  oder  vergleichbare  Steuern  im  Inland  oder  im  Ausland nachträglich abführen muss.

10. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Verpackung

(1)  Erfüllungsort  für  die  in  Auftrag  gegebenen  Leistungen  ist  der  Geschäftssitz  von Uzin  Utz  Tools  bzw.  das  Außen-  und/oder  Speditionslager,  an  dem  die  Ware bereitgestellt  wird.  Soweit  nicht  etwas  anderes  vereinbart  wurde,  soll  der  Kunde die  Ware  nach  Anzeige  der  Bereitstellung  am  Geschäftssitz  abholen.  Leistungs- und  Erfüllungsort  der  vom  Kunden  geschuldeten  Vertragspflichten  ist  immer  der Sitz der gewerblichen Niederlassung von Uzin Utz Tools.

(2)  Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Anzeige der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.

(3)  Soweit Versand vereinbart wurde, geht die Gefahr mit Absendung der Ware oder deren Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen über.

(4)  Verpackungen und Ladehilfsmittel, wie z.B. Paletten, werden von Uzin Utz Tools nur für den Transport zur Verfügung gestellt. Sie sind innerhalb von 30 Tagen ab tatsächlichem  Lieferdatum  in  unbeschädigtem  Zustand  und  frachtfrei  nach  Wahl von Uzin Utz Tools zum Sitz der gewerblichen Niederlassung oder einem Außen- und/oder Speditionslager zurückzusenden. Erfolgt dies nicht, so ist Uzin Utz Tools berechtigt, ab dem 31. Tag nach Lieferung eine tägliche Nutzungspauschale von EUR  0,50  zuzüglich  gesetzlicher  MwSt.  pro  überlassenem  Stück  Verpackung und/oder  Ladehilfsmittel  in  Rechnung  zu  stellen.  Die  insgesamt  zu  zahlende Nutzungsgebühr  beträgt  jedoch  in  keinem  Fall  mehr  als  EUR 25,--  zuzüglich gesetzlicher   MwSt.   Einwegverpackungen   sind   vom   Kunden   fachgerecht   zu entsorgen.

(5)  Mehrkosten für eine durch den Kunden gewünschte eiligere Versandart sind vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall vereinbart war, dass die Frachtkosten durch Uzin Utz Tools übernommen werden.

11. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

(1)  Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen.

(2)  Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme  veranlasst  und  Uzin  Utz  Tools  davon  Mitteilung  gemacht werden. Ansprüche aus etwaigen Transportschäden müssen beim Spediteur durch den Kunden unverzüglich geltend gemacht werden.

(3)  Die  gelieferten  Gegenstände  gelten  als  vertragsgemäß  geleistet,  wenn  Uzin  Utz Tools  nicht  eine  schriftliche  Mängelrüge  bezüglich  offensichtlicher  Mängel  oder anderer   Mängel,   die   bei   einer   unverzüglichen,   sorgfältigen   Untersuchung erkennbar     waren,     binnen     sieben     Werktagen     nach     Ablieferung     des Liefergegenstandes,  ansonsten  binnen  sieben  Werktagen  nach  Entdeckung  des Mangels oder zu jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler   Verwendung   des   Liefergegenstandes   ohne   nähere   Untersuchung erkennbar war, zugeht.

(4)  Auf Verlangen von Uzin Utz Tools ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an  Uzin  Utz  Tools  zurückzusenden.  Nach  Rücksprache  mit  Uzin  Utz  Tools  über den günstigsten Versandweg vergütet Uzin Utz Tools bei berechtigter Mängelrüge die  Kosten;  dies  gilt  nicht,  soweit  die  Kosten  sich  erhöhen,  weil  sich  der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

12. Sach-und Rechtsmängel

(1)  Soweit  ein  Mangel  an  Liefer-  bzw.  Leistungsgegenständen  von  Uzin  Utz  Tools vorliegt, ist Uzin Utz Tools nach eigener Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift berechtigt. Uzin Utz Tools behält sich zwei Nachbesserungsversuche    vor.    Im    Falle    des    Fehlschlagens,    d.    h.    der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung  der  Nachbesserung  oder  Ersatzlieferung,  kann  der  Kunde  vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(2)  Die  Nachbesserung  kann  nach  Abstimmung  mit  Uzin  Utz  Tools  auch  durch  den Kunden erfolgen. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen  Aufwendungen,  insbesondere  Transport-,  Wege-,  Arbeits-  und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde.

(3)  Uzin  Utz  Tools  steht  nach  Maßgabe  dieser  Ziffer  12  dafür  ein,  dass  der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist.   Jeder   Vertragspartner   wird   den   anderen   Vertragspartner   unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(4)  In  dem  Fall,  dass  der  Liefergegenstand  ein  gewerbliches  Schutzrecht  oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird Uzin Utz Tools nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte  Dritter  mehr  verletzt  werden,  der  Liefergegenstand  aber  weiterhin  die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunde durch Abschluss eines Lizenzvertrages  das  Nutzungsrecht  verschaffen.  Gelingt  Uzin  Utz  Tools  dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag  zurückzutreten  oder  den  Kaufpreis  angemessen  zu  mindern.  Etwaige Schadensersatzansprüche  des  Kunden  unterliegen  den  Beschränkungen  nach Ziffer 13 dieser AGB.

(5)  Bei  Rechtsverletzungen  durch  von  Uzin  Utz  Tools  gelieferte  Produkte  anderer Hersteller wird Uzin Utz Tools nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.  Ansprüche  gegen  Uzin  Utz  Tools  bestehen  in  diesen  Fällen  nach Maßgabe dieser Ziffer 12 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

(6)  Die  Gewährleistung  für  Sach-  und  Rechtsmängel  entfällt,  wenn  der  Kunde  ohne Zustimmung  von  Uzin  Utz  Tools  den  Liefergegenstand  ändert  oder  durch  Dritte ändern  lässt  und  die  Mängelbeseitigung  hierdurch  unmöglich  oder  unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(7)  Eine    im    Einzelfall    mit    dem    Kunden    vereinbarte    Lieferung    gebrauchter Gegenstände  erfolgt  unter  Ausschluss  jeglicher  Gewährleistung  für  Sach-  und Rechtsmängel.

13. Haftung

(1) Die  Haftung  von  Uzin  Utz  Tools  auf  Schadensersatz,  gleich  aus  welchem Rechtsgrund,   insbesondere   aus   Unmöglichkeit,   Verzug,   mangelhafter   oder falscher     Lieferung,     Vertragsverletzung,     Verletzung     von     Pflichten     bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 13 eingeschränkt.

(2) Die  Einschränkungen  dieser  Ziffer  13  gelten  nicht  für  die  Haftung  von  Uzin  Utz Tools wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Uzin  Utz  Tools  haftet  nicht  im  Falle  einfacher  Fahrlässigkeit  ihrer  Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich    nicht    um    eine    Verletzung    vertragswesentlicher    Pflichten    handelt. Vertragswesentlich   sind   die   Verpflichtung   zur   rechtzeitigen   Lieferung   des Liefergegenstands,    dessen    Freiheit    von    Rechtsmängeln    sowie    solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die   dem   Kunden   die   vertragsgemäße   Verwendung   des   Liefergegenstands ermöglichen  sollen  oder  den  Schutz  von  Leib  oder  Leben  von  Personal  des Kunden   oder   den   Schutz   von   dessen   Eigentum   vor   erheblichen   Schäden bezwecken.

(4) Soweit  Uzin  Utz  Tools  nach  vorstehendem  Absatz  dem  Grunde  nach  auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Uzin Utz Tools bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat  oder  die  bei  Anwendung  verkehrsüblicher  Sorgfalt  hätten  vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des  Liefergegenstands  sind,  sind  außerdem  nur  ersatzfähig,  soweit  solche Schäden    bei    bestimmungsgemäßer    Verwendung    des    Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(5) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Uzin Utz Tools für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen  Betrag  von  EUR  15  Mio.  je  Schadensfall  (entsprechend  der  derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung)  beschränkt,  auch  wenn  es  sich  um  eine  Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Uzin Utz Tools.

(7) Soweit Uzin Utz Tools technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte   oder   Beratung   nicht   zu   dem   von   ihr   geschuldeten,   vertraglich vereinbarten  Leistungsumfang  gehören,  geschieht  dies  unentgeltlich  und  unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(8) Sofern der Kunde Uzin Utz Tools wegen Ansprüchen Dritter in Regress nimmt, ist die Haftung von Uzin Utz Tools ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Die Haftung von Uzin Utz Tools für Regressansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese aufgrund einer  zwischen  dem  Kunden  und  dessen  Abnehmer  getroffenen  Vereinbarung über die gesetzlichen Mängel- und Schadenersatzansprüche hinausgehen.

(9) Der  Kunde  ist  verpflichtet,  Uzin  Utz  Tools  von  etwaigen  geltend  gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und Uzin Utz Tools alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehalten.

14. Verjährung

(1)  In den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie im Falle des Vorsatzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangel, bei Schadenersatzansprüchen wegen Personenschäden oder Freiheit einer Person, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung gelten für die Ansprüche des Kunden die gesetzlich

angeordneten Verjährungsfristen. Dies gilt auch für Regressansprüche gem. §§ 445a, 445b BGB, sofern der letzte Vertrag der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Produkte, Dienst- und Werkleistungen von Uzin Utz Tools sowie die daraus entstehenden Schäden ein Jahr.

(2)  Nacherfüllungsmaßnahmen hemmen weder die für die ursprüngliche Leistungserbringung geltende Verjährungsfrist, noch lassen sie die Verjährung neu beginnen.

15. Eigentumsvorbehalt

(1) Die  nachfolgenden  Regelungen  dienen  der  Sicherung  aller  jeweils  bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Uzin Utz Tools gegen den Kunden aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung.

(2) Die von Uzin Utz Tools an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Uzin Utz Tools. Die Ware sowie  die  nach  den  nachfolgenden  Bestimmungen  an  ihre  Stelle  tretende,  vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Uzin Utz Tools.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im    ordnungsgemäßen    Geschäftsverkehr    zu    nutzen    und    zu    veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die hieraus  entstehende  Forderung  gegen  den  Erwerber  an  Uzin  Utz  Tools  ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche  oder  Ansprüche  aus  unerlaubter  Handlung  bei  Verlust oder Zerstörung. Uzin Utz Tools ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Uzin Utz  Tools  abgetretenen  Forderungen  im  eigenen  Namen  einzuziehen.  Uzin  Utz Tools darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(6) Greifen   Dritte   auf   die   Vorbehaltsware   zu,   insbesondere   im   Wege   der Zwangsvollstreckung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Uzin Utz  Tools  hinweisen  und  Uzin  Utz  Tools  hierüber  informieren,  um  ihr  die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Auf Verlangen von Uzin Utz Tools   hat   der   Kunde   alle   erforderlichen   Auskünfte   über   den   Bestand   der Vorbehaltsware  und  über  die  an  Uzin  Utz  Tools  abgetretenen  Forderungen  zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Der Kunde unterstützt Uzin Utz Tools bei allen Maßnahmen, die nötig sind, um das Eigentum von  Uzin  Utz  Tools  an  der  Vorbehaltsware  zu  schützen  und  trägt  die  daraus resultierenden Kosten.

(7) Uzin Utz Tools wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder   Forderungen   freigeben,   soweit   ihr   Wert   die   Höhe   der   gesicherten Forderungen    um    mehr    als    20%    übersteigt.    Die    Auswahl    der    danach freizugebenden Gegenstände liegt bei Uzin Utz Tools.

(8) Tritt  Uzin  Utz  Tools  bei  vertragswidrigem  Verhalten  des  Kunden  –  insbesondere Zahlungsverzug  –  vom  Vertrag  zurück  (Verwertungsfall),  ist  Uzin  Utz  Tools berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

(9) Das   Recht   des   Kunden   zur   Verfügung   über   die   unter   Uzin   Utz   Tools-Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie zur Einziehung der an Uzin Utz Tools abgetretenen  Forderungen  erlischt,  sobald  er  seinen  Zahlungsverpflichtungen nicht     mehr     nachkommt     und/oder     ein     Antrag     auf     Eröffnung     eines Insolvenzverfahrens  gestellt  wird.  In  diesen  vorgenannten  Fällen  sowie  bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Uzin Utz Tools berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Mahnung zurückzunehmen.

16. Geheimhaltung

(1) Der Kunde verpflichtet sich alle schutzwürdigen Aspekte der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln.

(2) Eine Vervielfältigung der dem Kunden überlassenen Unterlagen ist nur im Rahmen der   betrieblichen   Erfordernisse   und   der   urheberrechtlichen   Bestimmungen zulässig.

17. Ergänzende Bestimmungen für Maschinen mit WOLFF-IMM

(1) Maschinen  mit  WOLFF-IMM-Modulen  sind  mit  einem  Funkmodul  ausgestattet. Dieses  zeichnet  Nutzungsintensität,  Nutzungsdauer  sowie  Ortsangaben  auf  und sendet diese in regelmäßigen Intervallen an Uzin Utz Tools.

(2) Kunde  erklärt,  dass  er  die  Nutzung  der  Daten  durch  Uzin  Utz  Tools  sowie  der weiteren  konzernangehörigen  Gesellschaften  der  Uzin  Utz  Group  duldet.  Die Daten   werden   zur   Verbesserung   des   Kundenservices,   der   Prüfung   von Wartungsintervallen sowie der Überprüfung von Gewährleistungsansprüchen bei Mangelfällen herangezogen. Im Falle eines Diebstahls können die Daten zudem an Strafverfolgungsbehörden sowie Versicherungen weitergegeben werden.

(3) Personenbezogene  Daten  werden  durch  das  Modul  nicht  erhoben.  Die  Daten werden  in  einer  getrennt  gesicherten  Datenbank  einer  individuellen  Maschine zugeordnet.

(4) Der  Kunde  hat  Uzin  Utz  Tools  von  einer  Weiterveräußerung  der  Maschine  zu unterrichten  und  den  Erwerber  auf  die  Existenz  und  Funktion  des  Moduls hinzuweisen.

18. Schlussbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik   Deutschland   unter   Ausschluss   des   Übereinkommens   der Vereinten  Nationen  über  Verträge  über  den  internationalen  Warenkauf  vom 11.April 1980 (CISG) anwendbar.

(2) Sollten  einzelne  Teile  dieser  AGB  für  den  kaufmännischen  Verkehr  unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die   Vertragspartner   werden   sich   unter   Berücksichtigung   der   beiderseitigen Interessen  um  die  individuelle  Vereinbarung  einer  wirksamen  Klausel  bemühen, die   dem   wirtschaftlichen   Zweck   und   rechtlichen   Sinn   der   ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.

(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Uzin Utz Tools in Ilsfeld. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer nach § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Hinweis:

Der   Kunde   nimmt   davon   Kenntnis,   dass   Uzin   Utz   Tools   Daten   aus   dem Vertragsverhältnis zur Erfüllung des Vertrages nach Art. 6 Datenschutzgrundverordnung  (DSGVO) speichert und  sich  das Recht vorbehält, die Daten,  soweit  für  die  Vertragserfüllung  erforderlich,  Dritten,  wie  beispielsweise Versicherungen, zu übermitteln.

Uzin Utz Tools GmbH & Co. KG | Ungerhalde 1 | D-74360 Ilsfeld

Stand: 01.01.2022

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